Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

 

1.0 Geltungsbereich & Abwehrklausel

(1.1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausnahmslos für alle Angebote,  Vertragsbschlüsse und Lieferungen.
(1.2) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungendes Bestellers werden zurückgewiesen und gelten auch dann nicht,wenn wir ihnen nach Eingang nicht widersprechen.

2.0 Zustandekommen des Vertrages

(2.1) Die Präsentation der Waren im Internet-Shop stellt kein bindendes Angebot des Anbieters auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Kunde wird hierdurch lediglich aufgefordert, durch eine Bestellung ein Angebot abzugeben. Unsere Angebote sind freibleibend. Abbildungen in unserem Internet-Shop oder in unseren Prospekten sind unverbindlich.

(2.2) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir die Bestellung des Kunden durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der Ware annehmen.

3.0 Lieferung und Lieferverzögerung

(3.1) Lieferungen erfolgen ab Werk einschließlich Verpackung.

(3.2) Die von uns genannten Liefertermine und -fristen sind unverbindlich.

(3.3) Höhere Gewalt und andere Ereignisse außerhalb unseres Einflussbereichs, die wir nicht zu vertreten haben, wie z.B. Verkehrs- und Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Lieferverzögerungen seitens unserer Lieferer, Rohstoff-, Waren- oder Energiemangel, Maßnahmen staatlicher Behörden sowie Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen, berechtigen uns, den Liefertermin oder die Lieferfrist entsprechend zu verschieben oder, sofern durch vorgenannte Ereignisse die Auftragserfüllung ernsthaft in Frage gestellt oder unmöglich wird, ganz oder teilweise von dem Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Besteller Schadensersatzansprüche zustehen.

(3.4) Wir sind berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen und auch entsprechend abzurechnen. Porto- und Versandkosten werden bei jeder Teillieferung berechnet.

(3.5) Wir behalten uns bei allen Aufträgen eine Mehr- oder Mindermengenlieferung bis zu 10% (in Worten: 10 v. Hdt.) eines jeden Auftrages vor. Bei Sonderanfertigungen (Konfektionierungen) und bei bedruckter Ware behalten wir uns eine Mehr- oder Mindermengenlieferung bis zu 20% (in Worten: zwanzig v. Hdt.) eines jeden Auftrages vor.

(3.6) Sonderbedingungen für Kunststofferzeugnisse: Käufer und Verkäufer unterwerfen sich der GKV Prüf- und Bewertungsklausel 1959 für (Hochdruck-) Polyäthylen-Folien und Erzeugnisse daraus, aufgestellt vom Fachverband Verpackung und Beläge im GKV am 7. Oktober 1959, jedoch mit folgender Maßangabe: Die zulässigen Toleranzen betragen: Länge und Breite 5%. Stärken bis 0,04 mm = 25%, über 0,04 mm = 20%, mindestens jedoch 5/1000. Bei der Fertigung von Beuteln und ähnlichen Erzeugnissen ist der Anfall einer verhältnismäßig geringen Zahl fehlerhafter Ware technisch nicht zu vermeiden und ein Anteil bis zu 2% der Gesamtmenge nicht zu beanstanden, gleichgültig ob der Mangel in der Verarbeitung oder im Druck liegt. Zähldifferenz - Toleranz +/- 3%.

4.0 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. 

5.0 Zahlungsbedingungen

(5.1) Die Zahlung des Kaufpreises ist mit Vertragsschluss fällig. Skonti werden nur gewährt, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.

(5.2) Kommt der Besteller mit dem Ausgleich der Rechnung in Verzug, werden von uns Verzugszinsen inHöhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem Tag der Fälligkeit berechnet.Voraus- und Abschlagszahlungen werden nicht verzinst.

(5.3) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist ausgeschlossen.

(5.4) Bei Verzug des Bestellers oder einer Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse sind wir berechtigt, Lieferungen sofort einzustellen, die Erfüllung laufender Verträge zu verweigern und alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen. Unter denselben Voraussetzungen können wir bei allen laufenden Geschäften Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen verlangen.

6.0 Versand

(6.1) Die Transportgefahr für alle Sendungen - auch eventuelle Rücksendungen - sowie die Kosten des Transports trägt der Besteller. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Ware an die Person übergeben wurde, die den Transport führt.Dies gilt auch für Sendungen, die den Geschäftsbetrieb unseres Lieferanten verlassen.

(6.2) Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers und auf seine Kosten abgeschlossen.

(6.3) Wir sind nicht verpflichtet, die günstigste Versandart zu wählen.

7.0 Beanstandungen und Mängelrügen

(7.1) Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder wegen erkennbarer Mängel sind unverzüglich, spätestens 6 Tage nach Empfang der Ware, schriftlich mitzuteilen. Die Ware muss sich noch im Zustand der Anlieferung befinden; insbesondere darf sie noch nicht verarbeitet sein. Andere Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

(7.2) Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Beanstandungen oder Mängelrügen sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

8.0 Haftung und Gewährleistung

(8.1.a) Die Gewährleistung erfolgt nach unserer Wahl auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages kann der Besteller nur verlangen, wenn wir nicht in der Lage sind, den Mangel zu beheben oder Ersatzlieferung zu leisten, oder die Nachbesserung oder Ersatzlieferung als fehlgeschlagen gilt. Der Besteller ist verpflichtet, uns die Ware auf Verlangen zum Zwecke der Nachbesserung zuzusenden. Die Ware muss ordnungsgemäß - nach Möglichkeit im Originalkarton verpackt sein. Die Kosten für die Versendung gehen zu unseren Lasten, sofern sich die Beanstandung als berechtigt erweißt. Anderenfalls sind sie von dem Besteller zu tragen.

(8.1.b)  Schadensersatzansprüche wegen zugesicherter Eigenschaften werden von der unter Ziff. 8.0 - 1. a) getroffenen Regelung nicht berührt. Sie richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Ausgeschlossen sind jedoch außerhalb der Zusicherung liegende Mangelfolgeschäden, die nach der Regel der positiven Vertragsverletzungen zu ersetzen wären.

(8.1.c)  Für Ware, die von fremder Seite oder durch Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert worden ist, leisten wir keine Gewähr, wenn der Schaden in ursächlichen Zusammenhang mit dieser Veränderung steht. Die Gewährleistung erlischt weiter, wenn unsere Hinweise über die Behandlung des Liefergegenstandes nicht befolgt worden sind.

(8.1.d)  Keine Gewährleistung übernehmen wir für nicht neue Ware, IIA- Ware und Sonderposten.

(8.1.e)  Ware, für die wir Ersatz leisten, geht in unser Eigentum über.

(8.2.a)  Auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten halten wir bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Organmitglieder und leitender Angestellten unbeschränkt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Bei nicht leitenden Angestellten haften wir nur für Vorsätze und grober Fahrlässigkeit und dies auch nur unter der Voraussetzung, dass wesentliche vertragliche Pflichten verletzt wurden und dadurch die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. In diesen Fällen ist der Schadensersatzanspruch des Bestellers der Höhe nach auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens beschränkt.

(8.2.b)  Die Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften, insbesondere aufgrund des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

9.0 Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

(9.1) Erfüllungsort ist der Sitz des jeweiligen liefernden oder leistenden Betriebes. Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsverbindung resultierenden Streitigkeiten, auch für solche aus Wechseln und Schecks, ist Singen/Hohentwiel. Jedoch haben wir das Recht, den Besteller auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

(9.2) Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung der Haager Einheitlichen Kaufgesetze, des einheitlichen UN- Kaufrechts oder sonstiger Abkommen über das Recht des Warenverkaufs ist ausgeschlossen. 

10.0 Sonstiges

(10.1) Der Besteller kann die aus dem Vertrag resultierenden Rechte und Pflichten nur mit unserer schriftlichen Zustimmung auf Dritte übertragen.

(10.2) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt.

Stand November 2019