Um Elektronikprodukte effektiv zu schützen sind bei der Verarbeitung einige Handhabungsregeln zu beachten.
- ESDS (Electrostatic Discharge Sensitive Devices) dürfen nur an hierfür geeigneten Arbeitsplätzen (EPA) verarbeitet werden
- Die ESD-Schutzzone ist zu kennzeichnen
- Leitfähigen oder ableitfähigen Boden für die Schuhwerkerdung, ESD-Stuhl-Erdung etc.
- Tragen von ESD-Schuhen und Fersen- oder Zehenbändern (paarweise)
- Handgelenkbanderdung für Personen bei sitzender Tätigkeit
- Auf ableitfähige, geschlossene Kleidung achten, um elektrostatische Felder der Unterkleidung abzuschirmen (ESD-Kleidung ersetzt keine Personenerdung über ein Handgelenkband)
- ESD-Stühle minimieren die Aufladbarkeit einer Person beim Aufstehen und erden zusätzlich eine Person bei sitzender Tätigkeit
- Ableitfähige Tischoberflächen und ableitfähige Ablagebereiche;
- ESD-Verpackungsmaterialien (ableitfähig, leitfähig, ESD-abschirmend) für den Transport innerhalb und außerhalb der ESD-Schutzzone
- ESD-Lagersysteme
- ESD-gerechte Produkte am Arbeitsplatz
- Es ist auf ständig „sanften“ Potentialausgleich zu achten
- „Normale“ Materialien, die sich elektrostatisch aufladen wie z. B. PVC, Styropor etc. vermeiden
- ESDS dürfen keinen elektrostatischen Feldern > 100 V/cm ausgesetzt sein