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Wissenswertes zum Thema ESD-Schutz

 

 

Um Elektronikprodukte effektiv zu schützen sind bei der Verarbeitung einige Handhabungsregeln zu beachten.

  • ESDS (Electrostatic Discharge Sensitive Devices) dürfen nur an hierfür geeigneten Arbeitsplätzen (EPA) verarbeitet werden
  • Die ESD-Schutzzone ist zu kennzeichnen
  • Leitfähigen oder ableitfähigen Boden für die Schuhwerkerdung, ESD-Stuhl-Erdung etc.
  • Tragen von ESD-Schuhen und Fersen- oder Zehenbändern (paarweise)
  • Handgelenkbanderdung für Personen bei sitzender Tätigkeit
  • Auf ableitfähige, geschlossene Kleidung achten, um elektrostatische Felder der Unterkleidung  abzuschirmen (ESD-Kleidung ersetzt keine Personenerdung über ein Handgelenkband)
  • ESD-Stühle minimieren die Aufladbarkeit einer Person beim Aufstehen und erden zusätzlich eine Person bei sitzender Tätigkeit
  • Ableitfähige Tischoberflächen und ableitfähige Ablagebereiche;
  • ESD-Verpackungsmaterialien (ableitfähig, leitfähig, ESD-abschirmend) für den Transport innerhalb und außerhalb der ESD-Schutzzone
  • ESD-Lagersysteme
  • ESD-gerechte Produkte am Arbeitsplatz
  • Es ist auf ständig „sanften“ Potentialausgleich zu achten
  • „Normale“ Materialien, die sich elektrostatisch aufladen wie z. B. PVC, Styropor etc. vermeiden 
  • ESDS dürfen keinen elektrostatischen Feldern > 100 V/cm ausgesetzt sein